
Die Systemschwäche der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kristallisieren sich bei einem Vergleich mit der privaten Krankenversicherung (PKV) heraus.
Während sich die Beiträge der PKV nach Risikofaktoren wie Eintrittsalter oder Vorerkrankungen und gewünschtem Leistungsumfang orientieren, richtet sich der Beitrag der GKV ausschließlich nach dem Einkommen der zu versichernden Person. Ein beitragsmindernder freiwilliger Selbstbehalt oder tarifierter Leistungsverzicht (z.B. Verzicht auf Kurleistungen) ist in der GKV nicht möglich.
Der finanzierte Leistungsumfang medizinischer Behandlungen richtet sich bei der GKV nach dem Leistungskatalog, der nur Leistungen beinhaltet, die ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig (§ 12 SGB V) sind. Dabei hat der Versicherungsnehmer, anders als der Privatpatient, keine freie Arztwahl.
Für welche Behandlungen ein Rechtsanspruch besteht wird von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen entschieden. Durch einen komplexen Evaluierungsprozess, der unter anderem den Leistungsumfang, empirische Studien und auch die zu erwartenden Kosten berücksichtigt, kommt es zur Verzögerung bei der Anwendung neuer Behandlungsmethoden, die erst nach Freigabe durch den GKV-Fachausschuss von den gesetzlichen Kassen getragen werden dürfen.
Zweifelsfrei gehen durch diese Systemschwäche eine Dunkelziffer von Verstorbenen auf das Konto dieser zeitlichen Verzögerung und qualitativen Restriktion.
Insofern ist die Aufgabe, immer teurere Behandlungsmethoden mit immer weniger Mittel zu organisieren nicht gerade beneidenswert. Denn Stellschrauben, wie Zuzahlungen von 10 % des Medikamentenpreises bis maximal 10 € haben ihre Grenzen.
Die Leistungen der PKV hingegen sind garantiert und können nicht durch ein Gremium eingeschränkt werden. D.h. ein uneingeschränkter Vollkostentarif zahlt alle anfallenden Kosten.
Das in der PKV geltende Äquivalenzprinzip, bei dem die Beiträge personenbezogen gleichwertigen medizinischen Leistungen gegenüber stehen, wird in der GKV durch das Solidarprinzip durchbrochen. Zum einen wird manch Leistungsempfänger von anderen Beitragszahlern finanziert (z.B. familienversicherte), zum anderen richtet sich der Beitrag selbst, zumindest bis zu einem Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze), angelehnt am Einkommen, an die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers.
Während die Beiträge der PKV Altersrückstellungen enthalten (2021 ca. 255 Mrd. €), fehlen diese bei der umlagenfinanzierten GKV. Solch ein Rückstellungsvolumen schafft vor allem in der Politik Begehrlichkeiten (Stichwort: Bürgerversicherung). Insbesondere im Hinblick auf die jährlich ansteigenden notwendigen Bundeszuschüsse.
Fazit
Auch wenn das „Soziale“ in der GKV als eine positive Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft angesehen werden kann, fehlen marktorientierte Finanzierungs- und Anreizmechanismen sowie ein Vorsichtsprinzip, welches auch künftige Kostenentwicklungen berücksichtigt.
Bis auf geringe Liquiditätsreserven lebt die GKV wie auch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) von der Hand in den Mund.
Aufgrund einer alternden Gesellschaft mit anhaltend steigender Lebenserwartung, die höhere Gesundheitsleistungen und -kosten bei gleichzeitig weniger Beitragszahlern verzeichnet, dürfte eine Kompensation durch Bundeszuschüsse und/oder Beitragserhöhung keine langfristig tragbare Lösung darstellen.